Kassenmeldepflicht – Was Betreiber wissen müssen

2025-10-01 10:27:00 / Recht & Vorschriften / Kommentare 0

Kassensystem mit Waage in Bäckerei
Registrierkassen müssen beim Finanzamt gemeldet werden – wir unterstützen dabei.

Jeder Betrieb, der eine elektronische Registrierkasse oder ein POS-System verwendet, ist verpflichtet, diese dem zuständigen Finanzamt zu melden. Diese Vorschrift gilt gemäß § 146a Abgabenordnung (AO) und betrifft nahezu alle Handels-, Gastronomie- und Dienstleistungsbetriebe.

Die Meldung ist Teil der sogenannten KassenSichV (Kassensicherungsverordnung) und dient der Nachvollziehbarkeit von Umsätzen, um steuerliche Manipulationen zu verhindern.

Was muss gemeldet werden?

  • Art des Kassensystems (z. B. elektronische Registrierkasse, PC-Kasse)
  • Seriennummer des Geräts
  • Art und Seriennummer der TSE (Technische Sicherheitseinrichtung)
  • Datum der Inbetriebnahme
  • Betriebsstätte / Standort des Geräts

Swaags GmbH übernimmt die Meldung für Sie

Als Fachhändler und Servicepartner für Kassensysteme und Waagen bieten wir unseren Kunden an, die komplette Kassenmeldung beim Finanzamt zu übernehmen. Damit stellen Sie sicher, dass Ihr Unternehmen alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ob Einzelkasse oder vernetztes POS-System – wir kümmern uns um die formgerechte Meldung und prüfen gleichzeitig, ob Ihr System GoBD- und KassenSichV-konform arbeitet.

Kassensystem mit Eichung und Kontrolle
Wir übernehmen die Kassenmeldung – einfach, sicher und rechtssicher.

Jetzt informieren & Kasse melden

Wenn Sie noch nicht sicher sind, ob Ihre Kasse gemeldet wurde oder Unterstützung benötigen, helfen wir Ihnen gerne weiter. Jeder Betrieb mit einer Registrierkasse ist verpflichtet, diese Meldung abzugeben – wir übernehmen das für Sie unkompliziert und zuverlässig.

Kontaktieren Sie uns:
Swaags GmbH
Alter Schlachthofweg 22, 97769 Bad Brückenau
📞 Telefon: 09741 754960
✉️ info@swaags.de